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24. Oktober 2009 um 21:49 Uhr
#71063
Roland
Teilnehmer
Hallo Claudia!
Das hätte ich auf alle Fälle schon schriftlich gemacht (Problematik Mehrarbeit bzw. Urlaub). Es gehört ja auch die Lage der NAZ vereinbart.
Eine Krankenkassen(änderungs)meldung braucht jedoch nicht durchgeführt zu werden.
LG