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Hinweis:
Das Sozialministerium verweist auf seiner Homepage (http://www.bmsk.gv.at/cms/site/dokument.html?channel=CH0509&doc=CMS1219748992455) auf ein aktuelles Erkenntnis des VwGH (4. 6. 2008, 2007/08/0179), wonach auch Table-Tänzerinnen in einem Nachtclub Dienstnehmerinnen sind. Die den Tänzerinnen gewährte Mindestumsatzgarantie ist kein Grund, der gegen ein Dienstverhältnis spricht, weil es sich dabei um ein leistungsbezogenes Entgelt handelt, das nach der ständigen Judikatur die persönliche Abhängigkeit nicht ausschließt. Auch die Tatsache, dass die Tänzerin eine Darbietung ablehnen könnte, wenn das von den Gästen gebotene Honorar zu niedrig war, ist kein Ausschließungsgrund für die persönliche Abhängigkeit.