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13. Oktober 2011 um 11:08 Uhr
#72947
Teilnehmer
Hallo Astrid!
Im Falle einer Kündigung des Arbeitnehmers wegen Inanspruchnahme der vorzeitigen Alterspension, kann der Arbeitgeber ab dem vierten Monat in Teilbeträgen in der Höhe eines halben Monatsentgeltes im voraus bezahlen.
Somit auf jeden Fall auch die 3 bei Beendigung und dann würde sich der Zeitraum der Zahlung quasi bis auf bis zu 18 Monaten ausdehnen lassen.
Lg Petra