SZ bei Abfertigung alt

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    Beiträge
  • #65276
    schnitt007
    Mitglied

    Hallo, ich habe eine Arbeitnehmerin, welche nach 32 Jahren in Pension geht. Ohne Unterbrechung.
    Für die Abfertigung von 12 Monatsgehältern muss ich auch WR und UR ausbezahlen.
    Ich hätte das letzte Monatsgehaltx2:12×12 gerechnet, einfacher Monatsgehalt x 2.
    Stimmt das ?
    Die ersten 3 Monatsgehälter der Abfertigung muss ich ja per Arbeitsende, und den Rest kann ich in Teilbeträgen ausbezahlen.
    Wie sieht das genau aus mit den Teilbeträgen.

    Besten Dank

    #72873
    Petra110
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ja, Monatslohn x 2:12×12 – oder vereinfacht Monatslohn x 2 stimmt so. Du darfst auch nicht vergessen die durschnittlichen ÜST und Prämien (falls welche erhalten) der letzten 12 Monate im Durchschnitt dazuzuzählen.

    Wir rechnen immer so:
    Monatslohn
    + 1/12 Urlaubsgeld
    + 1/12 Weihnachtsgeld
    + durschn. ÜST pro Monat (von den letzten 12 Moanten)
    + durschn. Prämien pro Monat (von den letzten 12 Monaten)
    etc. (Sachbezug, Jubiläumsgelder…)

    dann hast du 1 durschnittliches Monatsentgelt für die Abfertigung. Und das dann mal dem Anspruch, in deinem Fall 12 x.

    Genau – 3 Monatsentgelt bei der Beendigung (wenn es nicht um Inanspruchnahme einer vorzeitigen Alterspension geht). Und ab dem vierten Monat der Beendigung muss im Voraus monatlich jeweils 1 Monatsentgelt bezahlt werden.

    lg Petra

    #72945
    schnitt007
    Mitglied

    hallo,
    danke für die detailreiche info. in diesem fall ist es jedoch eine vorzeitige alterspension. ist dann der betrag gleich gesamt zu zahlen oder wie sieht es in diesem fall aus. hab mich schon mal vorinformiert, aber deine erklärungen versteh ich wohl besser.
    so habs ich verstanden:
    abfertigung in monatlichen raten, also nicht 3 gehälter und dann monatilich sondern immer 1 gehalt im monat ?

    danke nochmal für die information.

    lg.astrid

    #72947
    Petra110
    Teilnehmer

    Hallo Astrid!

    Im Falle einer Kündigung des Arbeitnehmers wegen Inanspruchnahme der vorzeitigen Alterspension, kann der Arbeitgeber ab dem vierten Monat in Teilbeträgen in der Höhe eines halben Monatsentgeltes im voraus bezahlen.

    Somit auf jeden Fall auch die 3 bei Beendigung und dann würde sich der Zeitraum der Zahlung quasi bis auf bis zu 18 Monaten ausdehnen lassen.

    Lg Petra

    #72950
    Roland
    Teilnehmer

    Liebe Petra + Astrid!

    Kleiner Einspruch bezüglich der Auszahlungsmodalität.
    Bei DN-Kündigung wegen Inanspruchnahme der vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer kann die Abfertigung (von Anfang an!) in monatlichen Teilbeträgen bezahlt werden, wobei eine Rate mindestens ein halbes ME abgelten muss.

    LG

    #72957
    schnitt007
    Mitglied

    Hallo Roland,

    kann ich das so verstehen:
    DN hat Ende des Jahres letzten Arbeitstag.
    per 31.12.2011 bezahle ich:
    Dezember Gehalt
    1/2 monatliches Gehalt
    per 31.1.2012 bezahle ich:
    1/2 monatliches Gehalt

    die zahlungen würden sich dann auf zwei Jahre erstrecken, da die DN 32 jahre dienstzeit geleistet hat.

    #72958
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Astrid!

    Alles korrekt, wobei anstatt dem Wort „Gehalt“ bei der Abfertigung die Wendung „monatliches Entgelt“ passender ist.

    LG

    #72967
    schnitt007
    Mitglied

    Liebe Petra, Lieber Roland

    besten Dank für Eure Auskunft. Das Forum ist wirklich hilfreich und vor alllllleeeeem verstehe ich es 😆

    Liebe Grüße
    Astrid

    #72968
    Roland
    Teilnehmer

    Liebe Astrid!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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