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- Dieses Thema hat 8 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 Jahren, 6 Monaten von Roland.
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22. September 2011 um 9:04 Uhr #65276schnitt007Mitglied
Hallo, ich habe eine Arbeitnehmerin, welche nach 32 Jahren in Pension geht. Ohne Unterbrechung.
Für die Abfertigung von 12 Monatsgehältern muss ich auch WR und UR ausbezahlen.
Ich hätte das letzte Monatsgehaltx2:12×12 gerechnet, einfacher Monatsgehalt x 2.
Stimmt das ?
Die ersten 3 Monatsgehälter der Abfertigung muss ich ja per Arbeitsende, und den Rest kann ich in Teilbeträgen ausbezahlen.
Wie sieht das genau aus mit den Teilbeträgen.Besten Dank
22. September 2011 um 12:44 Uhr #72873Petra110TeilnehmerHallo!
Ja, Monatslohn x 2:12×12 – oder vereinfacht Monatslohn x 2 stimmt so. Du darfst auch nicht vergessen die durschnittlichen ÜST und Prämien (falls welche erhalten) der letzten 12 Monate im Durchschnitt dazuzuzählen.
Wir rechnen immer so:
Monatslohn
+ 1/12 Urlaubsgeld
+ 1/12 Weihnachtsgeld
+ durschn. ÜST pro Monat (von den letzten 12 Moanten)
+ durschn. Prämien pro Monat (von den letzten 12 Monaten)
etc. (Sachbezug, Jubiläumsgelder…)dann hast du 1 durschnittliches Monatsentgelt für die Abfertigung. Und das dann mal dem Anspruch, in deinem Fall 12 x.
Genau – 3 Monatsentgelt bei der Beendigung (wenn es nicht um Inanspruchnahme einer vorzeitigen Alterspension geht). Und ab dem vierten Monat der Beendigung muss im Voraus monatlich jeweils 1 Monatsentgelt bezahlt werden.
lg Petra
13. Oktober 2011 um 10:15 Uhr #72945schnitt007Mitgliedhallo,
danke für die detailreiche info. in diesem fall ist es jedoch eine vorzeitige alterspension. ist dann der betrag gleich gesamt zu zahlen oder wie sieht es in diesem fall aus. hab mich schon mal vorinformiert, aber deine erklärungen versteh ich wohl besser.
so habs ich verstanden:
abfertigung in monatlichen raten, also nicht 3 gehälter und dann monatilich sondern immer 1 gehalt im monat ?danke nochmal für die information.
lg.astrid
13. Oktober 2011 um 11:08 Uhr #72947Petra110TeilnehmerHallo Astrid!
Im Falle einer Kündigung des Arbeitnehmers wegen Inanspruchnahme der vorzeitigen Alterspension, kann der Arbeitgeber ab dem vierten Monat in Teilbeträgen in der Höhe eines halben Monatsentgeltes im voraus bezahlen.
Somit auf jeden Fall auch die 3 bei Beendigung und dann würde sich der Zeitraum der Zahlung quasi bis auf bis zu 18 Monaten ausdehnen lassen.
Lg Petra
13. Oktober 2011 um 15:26 Uhr #72950RolandTeilnehmerLiebe Petra + Astrid!
Kleiner Einspruch bezüglich der Auszahlungsmodalität.
Bei DN-Kündigung wegen Inanspruchnahme der vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer kann die Abfertigung (von Anfang an!) in monatlichen Teilbeträgen bezahlt werden, wobei eine Rate mindestens ein halbes ME abgelten muss.LG
14. Oktober 2011 um 13:41 Uhr #72957schnitt007MitgliedHallo Roland,
kann ich das so verstehen:
DN hat Ende des Jahres letzten Arbeitstag.
per 31.12.2011 bezahle ich:
Dezember Gehalt
1/2 monatliches Gehalt
per 31.1.2012 bezahle ich:
1/2 monatliches Gehaltdie zahlungen würden sich dann auf zwei Jahre erstrecken, da die DN 32 jahre dienstzeit geleistet hat.
15. Oktober 2011 um 20:26 Uhr #72958RolandTeilnehmerHallo Astrid!
Alles korrekt, wobei anstatt dem Wort „Gehalt“ bei der Abfertigung die Wendung „monatliches Entgelt“ passender ist.
LG
20. Oktober 2011 um 10:36 Uhr #72967schnitt007MitgliedLiebe Petra, Lieber Roland
besten Dank für Eure Auskunft. Das Forum ist wirklich hilfreich und vor alllllleeeeem verstehe ich es 😆
Liebe Grüße
Astrid20. Oktober 2011 um 21:37 Uhr #72968RolandTeilnehmerLiebe Astrid!
Sehr gern geschehen.
LG
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