Startseite › Foren › Außerbetriebliche Abrechnung › Sportverein mit Sportplatzbuffet › Re:Re: Sportverein mit Sportplatzbuffet
30. Oktober 2008 um 22:54 Uhr
#69792
Martin
Teilnehmer
Hallo Niki!
Beachte bei der Abrechnung der Sportler ob sie erhöhte Werbungskosten und erhöhte Taggelder geltend machen können.
Dies ist in der „Hostasch Verordnung“ geregelt. Das ist eine verdeckte Sportlerförderung damit diese mehr steuerfrei dazuverdienen dürfen.
Unter diesem Link gibt´s leicht verständliche Info´s: http://www.bso.or.at/download/1699/Download.pdf,%20Download.pdf