Re:Re: Sportverein mit Sportplatzbuffet

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Martin
Teilnehmer

Hallo Nicki!

Das Buffet ist gefährlich:
Nur gemeinnützige Vereine sind von der KommSt Pflicht ausgenommen. Ich glaube aber das Dein Buffet sehr wohl auf Gewinn ausgerichtet ist. Ob dies nun mit dem Verein zusammengerechnet werden kann, muß mit mehr Hintergrundwissen beantwortet werden.

DB ist, bei Überschreiten der monatlichen Freigrenzen zu entrichten.
DZ ist, mangels Wirtschaftskammerzugehörigkeit des Vereins keiner zu entrichten. – Falls das Buffet aber als eigenständiger Betrieb betrachtet wird, fällt es zum Fachverband Gastronomie und dann DZ-ja.
KommSt – bei gemmeinnützigem Verein nein,
bei gewinnorientiertem Verein oder einer KommSt-Betriebsstätte – JA