Re:Re: Sonderzahlung Durchschnitt bei versch Stundenzahl

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#70763
Mathias
Teilnehmer

Rein subjektiv gesehen kann man natürlich zu dem Ergebnis kommen, daß der erste Dienstnehmer benachteiligt wird. Sein Problem ist, daß er zwar einen Monat länger dabei ist, aber sich in dem Monat seinen Durchschnitt „versaut“ hat. Das ist Pech. Es kommt bei dem KV eben nicht darauf an, wer wie lange dabei ist oder wer insgesamt wieviel verdient hat. Nur der Durchschnitt ist maßgebend und wer kürzer dabei ist, aber einen höheren Durchschnitt hat, bekommt dann u.U. eine höhere Sonderzahlung als der, der zwar länger dabei ist, aber einen geringeren Durchschnitt hat.

Rein mathematisch gesehen ist der Durchschnitt allein überhaupt nicht aussagekräftig, weshalb man bei statistischen Verfahren ja immer zusätzlich die Streuungsparameter (Varianz, Standardabweichung, Variationskoeffizient) betrachtet.

Am gerechtesten aus Sicht des ersten Dienstnehmers wäre sicher eine Mischsonderzahlung, die über das ganze Jahr berechnet wird. Das ist aber im KV nicht vorgesehen. Das heißt natürlich nicht, daß man es nicht trotzdem machen kann, wenn dadurch der DN nicht schlechtergestellt wird. Die Frage ist dann eher, ob der DG mehr zahlen will.

Andere KVs sehen das Stichtagsprinzip vor, und da lassen sich genauso Beispiele finden, wo sich im Vergleich ein Dienstnehmer benachteiligt fühlen kann (z.B. Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit und umgekehrt).