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14. Januar 2013 um 22:41 Uhr
#73446
Teilnehmer
Hallo Elisabeth!
Ich sehe da absolut KEINE Möglichkeit, die Gesamtgehaltsvereinbarung während der Schwangerschaft (einseitig) zu ändern.
Das ist der große Nachteil einer All-In-Vereinbarung, da gibt’s kein Widerrufsrecht.
Für die Elternteilzeit wird man sich bemühen müssen, einvernehmlich eine akzeptable Lösung zu finden.
LG