Re:Re: Schwangerschaft, All in Vereinbarung

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Roland
Teilnehmer

Hallo Elisabeth!

Ich sehe da absolut KEINE Möglichkeit, die Gesamtgehaltsvereinbarung während der Schwangerschaft (einseitig) zu ändern.
Das ist der große Nachteil einer All-In-Vereinbarung, da gibt’s kein Widerrufsrecht.

Für die Elternteilzeit wird man sich bemühen müssen, einvernehmlich eine akzeptable Lösung zu finden.

LG