Re:Re: schwanger in karenz

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#72739
StephanieS
Mitglied

Hallo Roland!

Danke für deine Antwort.
Kann ich den unbezahlten Urlaub von einem beliebigen Datum an vereinbaren, oder muss dass gleich nach Ende der gesetzl. Karenz sein?
Die Dienstnehmerin hat ihre neue Schwangerschaftsmeldung erst zwei Wochen nach Ende der Karenz geschickt, (aufgrund Urlaub, Stress, etc).

Wenn wir aber jetzt, auf „gut will“ des DG, den unbezahlten Urlaub vordatieren, kann das doch zu Problemen mit der GKK kommen aufgrund der verspäteten Meldung, oder?

Wenn wir die Karenz aber nach ihrer Schwangerschaftsmeldung datieren?