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4. Juli 2016 um 17:46 Uhr
#74275
Martin
Teilnehmer
Kostenbeitrag für Tankrechnungen sind nicht abzugsfähig wenn hier konkrete Tankrechnungen vom Dienstnehmer übernommen werden.
Lösung: Der DG bezahlt die Tankrechnungen und ein pauschaler Kostenbeitrag wird vom DN übernommen. Z.B. 10 Cent / km.
Bei der Lohnsteuer ist der Betrag im Zu-/Abflussmonat zu berücksichtigen,
bei der SV im Anspruchsmonat.
= unmöglich. Deshalb schlage ich die Aufrollung auf 12 Monate vor.
Achtung: Dies ist meine persönliche Meinung ohne unterstüztender Judikatur.