Re:Re: SB Parkplatz trotz privatem Parkpickerl?

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#73533
Saldo PV
Mitglied

Hui, Das ist ein tolles Problem!

Im ersten Reflex sage ich auch, dass der DN hier ja keinen Vorteil a.d.DV lukriert.

Allerdings habe ich mir dann mal die Sachbezugswerteverordnung, § 4a auf der Zunge zergehen lassen, und kann nirgends einen Hinweis auf diese Problematik finden. Die VO stellt nur auf die Parkraumbewirtschaftung und den zur Verfügung gestellten Abstellplatz ab 😯 .

Hier der VO-Text (RIS 21.02.2013):

Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz-Abstell- oder Garagenplatzes

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§ 4a. (1) Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, das von ihm für Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte genutzte Kraftfahrzeug während der Arbeitszeit in Bereichen, die einer Parkraumbewirtschaftung unterliegen, auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Arbeitgebers zu parken, ist ein Sachbezug von 14,53 Euro monatlich anzusetzen.

(2) Abs. 1 ist sowohl bei arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeugen als auch bei arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugen, für die ein Sachbezug gemäß § 4 der Verordnung anzusetzen ist, anzuwenden.

(3) Parkraumbewirtschaftung im Sinne des Abs. 1 liegt vor, wenn das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen für einen bestimmten Zeitraum gebührenpflichtig ist.
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Bei wörtlicher Interpretation tendiere ich hier – witzigerweise – zur SB-Bewertung mit 14,53/mtl.

Bin schon gespannt auf andere Meinungen, bzw. Fundstellen.

glg
Helmut