Re:Re: Rückrechnung Sonderzahlungen bei Wiedereinstellung

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#73054
Roland
Teilnehmer

Hallo Andrea!

Streng genommen dürftest du bei der Austrittsabrechnung den im Juni ausbezahlten UZ nicht rückverrechnen.
So weit wäre es für mich eindeutig.
Man könnte sich ev. damit helfen, dass lt. KV erst am 31. Juli die UB bezahlt werden muss (wenn ich jetzt mal die Bestimmung des Urlaubsverbrauchs ausklammere) – dann wäre eine Aliquotierung möglich.

Die Sache mit dem Wiedereintritt macht es aber so richtig spannend.
Unstrittig ist die aliquote UB auszubezahlen, wenn im Juli aliquotiert wurde.
Sollte aber bereits die volle UB ausbezahlt worden sein, würde ich es fast riskieren, keine weitere UB im Herbst auszuzahlen (denn sonst hätten wir eindeutig eine Bevorzugung dieses DN).
Das ist aber nur ein „Bauchgefühl“ und ein Prüfer wird das womöglich gleich wieder anders sehen (EDIT: DA ES SICH JA UM ZWEI VÖLLIG GETRENNTE DIENSTVERHÄLTNISSE HANDELT) – eventuell mit dem Fachverband Rücksprache halten, was die meinen.

LG