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Hallo Angie!
Du musst die Pfändung der Unterhaltsmasse auf alle 4 Kinder aufteilen (= rangunabhängig!).
Aber nicht einfach durch 4 dividieren, sondern auf Grund der Höhe der monatlichen Forderung (= laufender Unterhalt) eine „Verteilungsrechnung“ machen:
z.B.
1. Kind lfd. Unterhalt = 400,–
2. Kind lfd. Unterhalt = 300,–
3. + 4. Kind jeweils lfd. Unterhalt = 250,–
Summe lfd. Unterhalt daher 1.200,–
Angenommen pfändbarer Betrag (Unterhaltsmasse) = 600,– –> 50% des gesamten laufenden Unterhalts, also werden auch 50% der Forderung befriedigt. Somit bekommt
das 1. Kind 200,–
das 2. Kind 150,–
das 3. + 4. Kind je 125,–
Bitte nicht übersehen, dass bei der Unterhaltsexekution nunmehr die 3 Kinder nicht mehr beim Existenzminimum berücksichtigt werden dürfen.
Alles klar?
LG