reihung der unterhaltsexekutionen

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  • #65398
    angie
    Teilnehmer

    hallo! ich habe folgende frage: ich hab einen DN abzurechnen, der bisher ein abschöpfungsverfahren hat, da wird normal exekutiert und eine unterhaltsexekution für ein kind hat.

    nun hat er sich aber von seiner frau getrennt, mit der er weitere 3 kinder hat und da habe ich jetzt ebenfalls für alle 3 kinder eine unterhaltsexekution bekommen! wie reihe ich das nun? denn es gehen sich bei 4 kindern nicht mal die laufenden monatlichen unterhaltszahlungen pro kind aus!
    teile ich den pfändbaren betrag nun durch die 4 kinder? oder hat die zuerst eingelangte unerhaltsexekution (die schon seit jahren exekutiert wird) vorrang und der rest wird auf die 3 kinder aufgeteilt? so einen fall hatte ich noch nie, bitte um hilfe! 🙄 danke!

    #73166
    JB1
    Teilnehmer

    unterhaltsexekutionen sind keine vorrangigen Forderungen – sie unterliegen genauso dem Rangordnungsprinzip.

    #73167
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Angie!

    Du musst die Pfändung der Unterhaltsmasse auf alle 4 Kinder aufteilen (= rangunabhängig!).

    Aber nicht einfach durch 4 dividieren, sondern auf Grund der Höhe der monatlichen Forderung (= laufender Unterhalt) eine „Verteilungsrechnung“ machen:
    z.B.
    1. Kind lfd. Unterhalt = 400,–
    2. Kind lfd. Unterhalt = 300,–
    3. + 4. Kind jeweils lfd. Unterhalt = 250,–

    Summe lfd. Unterhalt daher 1.200,–

    Angenommen pfändbarer Betrag (Unterhaltsmasse) = 600,– –> 50% des gesamten laufenden Unterhalts, also werden auch 50% der Forderung befriedigt. Somit bekommt
    das 1. Kind 200,–
    das 2. Kind 150,–
    das 3. + 4. Kind je 125,–

    Bitte nicht übersehen, dass bei der Unterhaltsexekution nunmehr die 3 Kinder nicht mehr beim Existenzminimum berücksichtigt werden dürfen.

    Alles klar?

    LG

    #73170
    angie
    Teilnehmer

    roland, vielen dank! so ähnlich dachte ich es mir schon!
    zum glück haben wir nicht viele solcher fälle…. 😆 !

    #73173
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Angie!

    Ja, Gott sein Dank!!!
    Sehr gern geschehen.

    LG

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