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1. Juli 2008 um 21:53 Uhr
#69395
Teilnehmer
Liebe Sylvia!
Bei welchem Dienstgeber ist er angestellt?
Dieser KV gilt auch für den Seelenklempner.
Falls er der Dienstgeber ist, fällt er vielleicht unter den Ärzte-KV.
Bei den Therapeuten gibt es verschiedene Arten: mit Praxis, Freiberufler…
Frag´ bei der Ärztekammer, ob er dorthin gehört. Dann hast Du einen KV.
Wenn er nirgendwo zuzuordnen ist: Kein KV = freie Vereinbarung.
Supervisor könnte in den KV „Allg. Gewerbe, Information und Consulting“ fallen.