Re:Re: Präsendienst-Behaltefrist

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#66387
Anonymous
Teilnehmer

Hallo Ulrike!

§ 13/(1) APSG: Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet:

….. Z 4.: … in allen übrigen Fällen einen Monat nach Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes.

und im § 6/(1) APSG steht, dass nur durch die Leistung des Präsenzdienstes die Frist für die Weiterverwendung von ausgelernten Lehrlingen gehemmt wird.

Durch diese Gesetzesstellen ist m.E. einer Kumulierung von Weiterwendungspflicht nach dem BAG und Behaltepflicht nach dem Präsenzdienst die Basis entzogen.

In deinem Beispiel würde ja der Kündigungsschutz nach dem APSG am 28.02.06 enden.

Somit Weiterverwendung nur bis zur 31.03. (wenn nicht der KV eine zusätzliche Frist anordnet!).

Trotzdem möchte ich dir raten, in diesem Fall eine gesicherte Stellungnahme von der WK einzuholen.

LG Roland