Re:Re: Nachzahlung Gewinnbeteiligung

Startseite Foren Ende Dienstverhältnis Nachzahlung Gewinnbeteiligung Re:Re: Nachzahlung Gewinnbeteiligung

#73249
Roland
Teilnehmer

Hallo Petra!

SV: Aufrollung ins Vorjahr!

LSt: Es handelt sich um keine „echte“ Nachzahlung, da die Gewinnbeteiligung nicht verspätet ausbezahlt wird –> daher normalerweise § 67 Abs. 1 + 2. Da der DN aber im Zeitpunkt April schon ausgetreten ist, muss leider nach § 67 Abs. 10 versteuert werden!

LG