Re:Re: Mutterschaftsaustritt – Ende geringf. Beschäftigung Kare

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#73842
Develish
Teilnehmer

leider konnte mir hier keiner spontan helfen bzw. info geben – zwischenzeitlich hat sich die Situation gelöst und ich wollte hier darüber bescheid geben.

nach mehreren Gesprächen mit der AK meinte diese, dass sie nach wie vor der Meinung sind und es ja auch so ist, dass es sich um zwei völlig unterschiedliche und unabhängige Dienstverhältnisse handelt und somit die Auflösung des einen, nichts mit der Weiterführung des anderen zu tun hätte. Im schlimmsten Fall müssten wir vor Gericht ziehen wobei nicht gewährleistet wäre, dass ich zumindest meine Abfertigung bekommen würde – denn auch die AK habe schon Fälle verloren. Schön, Ihnen gingen ja auch die paar tausend Euro wohl nicht ab, mir schon.

Die Dame der Steuerberatung hatte zwischenzeitlich nochmals ein Gespräch mit der Wirtschaftskammer, sowie der GKK und dem Finanzamt. Die WK war zwar nach wie vor auf dem Stand das die Geringfügigkeit an das karenzierte DV gekoppelt wäre, aber das FA und die GKK haben erklärt dass es für sie in Ordnung wäre wie wir es von Anfang abwickeln wollten und bei der GPLA-Prüfung alles schlüssig und in Ordnung befunden werden wird.

Tja, letztendlich ist anscheinend rechtlich nicht eindeutig geklärt wie so ein Fall gehandhabt werden kann/soll/muss – zumal hier zwischen DG und DN alles geklärt gewesen wäre.