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6. Juli 2009 um 22:19 Uhr
#70730
Mathias
Teilnehmer
Hallo Claudia,
es gilt nicht wie in anderen Branchen das Ausfallprinzip, sondern das Urlaubsentgelt wird von der BUAK auf Basis des KV-Lohns nach einer bestimmten Formel berechnet. Der Arbeiter bekommt für die Dauer seines Urlaubs nur das Urlaubsentgelt von der BUAK und keine zusätzlichen Überstundenschnitte.
LG
Mathias