Re:Re: Mehrere geringfügige Beschäftigte

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#69126
the brain
Mitglied

Hallo Daniela,

da hast Du richtig gelesen.
Wenn die Bruttosumme Deiner gerinfgügigen Mitarbeiter das 1,5 fache der Geringfügigkeitsgrenze überschreitet (€ 349,01 * 1,5 = € 523,15), dann ist die pauschale Dienstgeberabgabe in der Höhe von 16,4 % zusätzlich zum Unfallversicherungsbeitrag von 1,4 % zu bezahlen. In Summe also 17,8 %.
Zu bezahlen ist diese PDG wie Du bisher Deine UV bezahlt hast. in der Regel wird es eine jährliche Abfuhr sein. Das Unternehmen kann aber auch auf eine monatliche Abfuhr umstellen. Bei jährlicher Abfuhr ist es dann immer im Dezember.
Eine zusätzliche Meldung an die GKK ist nicht notwendig. Die Beitragsgruppe N72 auf dem Beitragsnachweis (monatlich oder eben nur im Dezember) und die Überweisung werden der GKK reichen.

Wenn Du bisher keine PDG Abfuhr finden konntest, liegt es vielleicht daran, dass die beiden geringfügigen MA die Summe von € 523,15 (Wert 2008) nicht überschritten haben. Dies kann sogar monatlich variieren!
Wenn Du es welchem Grunde auch immer die PDG nicht abgeführt hast, obwohl fällig, wird es einem Prüfer egal sein.

Ansonsten mache Dir darüber keine Gedanken, denn Dein Lohnprogramm sollte die Grenze automatisch erkennen, und dementsprechend Deine Schuld bei der GKK errechnen.
Anmerung: In den Lohnprogrammen kann man die PDG generall aktivieren und/oder evtl. auch ganz deaktivieren!

mfg
hubert k.