Re:Re: Lehrling – Dienstzettel

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#66296
Anonymous
Teilnehmer

Ich muß hier der Meinung von Elisabeth widersprechen:

Der Lehrvertrag enthält nicht alle Angaben, die im § 2 AVRAG gefordert sind. Daher muß auch für einen Lehrling zusätzlich ein Dienstzettel ausgestellt werden.
Siehe auch Ortner, PV in der Praxis, Seite 704