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21. September 2011 um 15:44 Uhr
#72867
JB1
Teilnehmer
Hallo,
generell muss eine Vereinbarung betreffend den Rückersatz von Ausbildungskosten eine Aliquotierung vorsehen, ansonsten ist sie nichtig, dh du müsstest gar nichts zahlen. Das wird der Personalchef natürlich wissen und vielleicht deshalb „nur“ auf die aliquote Rückzahlung hinweisen. Könntest du den genauen Wortlaut der Vereinbarung reinstellen, dann kann ich dir sicher sagen, ob die Vereinbarung hält und du tatsächlich einen Teil zurückzahlen musst oder nicht.
LG Julia