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5. November 2013 um 8:01 Uhr
#73705
Roland
Teilnehmer
Hallo Konram,
es handelt sich dabei nicht um eine „klassische“ Kündigung, sondern um den Mutterschaftsaustritt während der Karenz.
Somit endet mE (nach dem Wortlaut der DN) das DV am 20.10. (letzter Tag der Karenz) mit Bezahlung der UEL.
LG