Re:Re: Kündigung durch AG – Urlaub

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#70221
Roland
Teilnehmer

Hallo aphrodite!

Du hast richtig gelesen – der AN kann zum Urlaub (auch während der Kündigungsfrist) nicht „gezwungen“ werden.
Somit bleibt nur die Auszahlung als Ersatzleistung oder doch noch eine Urlaubs-Vereinbarung mit dem AN.

LG