Re:Re: Krankenstandsberechnung Arbeiter 8 Jahre – Schichtarbeit

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the brain
Mitglied

Hallo PVL2006,

zu dieser ausführlichen Beschreibung ein hoffentlich kurze und aussagekräftige Antwort.
Arbeiter (nach 5 Dienstjahren) haben 8 Wochen voll und 4 Wochen halben Anspruch pro Anspruchsjahr.
Sehr häufig rechnen Firmen den Arbeiterkrankenstand noch nach Arbeitstagen ab.
Es bleiben aber immer 8 + 4 Wochen
Bei Kalendertagen: 56 Kalendertage und 28 Kalendertage mit 50 %
Bei Arbeitstagen: In Deinem Fall, die echten Arbeitstage (durch die Schicht).
Durch die Division (Kalender- oder Arbeitstage) kann es beim 50%igen Entgelt zu „kleineren“ Differenzen kommen. Manchmal zum Vor- und manchmal zum Nachteil, je nach Sichtweise für den DG oder den DN.
Also volle 8 Wochen wirst du das Geld von Deinem Dienstgeber erhalten. Danach bezahlt der DG nur mehr 50 % vom Entgelt und vom regelmäßigen Entgelt.
Ab dem 57. Kalendertag bekommst Du zusätzlich von der Krankenkasse Krankengeld (brutto für Netto), so das Du beinahe das bekommst, was Du im gesunden Zustand bekommen würdest.
Nach den 8 Wochen bekommst Du nur mehr Krankengeld, das was mehr sein wird, als während der Zeit des 50%igen Anspruchs. Dein DG zahlt dann nur mehr einen fiktiven Betrag zur Mitarbeitervorsorgekasse.

lg
hubert k.