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25. Januar 2011 um 23:03 Uhr
#72390
Mathias
Teilnehmer
Hallo Sabine,
wenn der Feiertag auf einen Arbeitstag fällt, geht das Feiertagsentgelt dem Krankenentgelt vor. D.h. der 6.1. zählt nicht als Krankenstandstag, macht also 12 Krankenstandstage. Bleiben 30 Tage voller Grundanspruch.
Solange ein Mitarbeiter vollen Entgeltanspruch hat -gleich aus welchem Grund-, rechne ich schlicht das volle Gehalt ab und trenne nicht in Gehalt, Krankenentgelt, Feiertagsentgelt etc. Wenn bei Dir in der Software davon aber die Verwaltung der Krankenstandstage abhängt, sieht das natürlich anders aus.
LG
Mathias