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12. Juni 2008 um 12:45 Uhr
#69314
Mitglied
hallo wolfi,
danke für deine rasche antwort.
mit gastgewerbe werkvertrag = haarige geschichte bin ich ganz bei dir.
habe vergessen dazuzuschreiben, dass ich mich frage was dabei herauskommt, wenn derjenige zwar eine gsvg-versicherungspflicht hat aufgrund seines gewerbescheins, aber der prüfer meint, dass die tätigkeit nur als echter dienstnehmer ausgeübt werden kann.
zahlt man dann trotzdem strafe weil er nicht angemeldet ist?
vielleicht hat jemand von euch schon erfahrung damit?
lg sabine