Re:Re: KOMMSt freie DN

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#70794
Martin
Teilnehmer

Richtig: die Kommst Betriebsstätte kann eine andere sein. Je nach organisatorischer Zugehörigkeit.
Z.B. Versicherungsvertreter:
organisatorisch der Ortsstelle zugeordnet.
nur darf die Ortsstelle keine Verträge abschließen, sondern nur anbahnen und repräsentieren.
– d.h. Kommst bei der z.B. Landesstelle zuordnen, welche die Vertragsabschlüsse macht.