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19. Januar 2011 um 10:07 Uhr
#72351
Teilnehmer
Hallo Roland,
Ich habe mittlerweile noch eine weitere Fachauskunft erhalten, die jedoch auf die Kalendertagsmethode verweist, die möchte ich hiemit der Vollständigkeit halber zur Verfügung stellen:
Auszug:
Aufgrund der Jahresbetrachtung (bestätigt durch das UFS Urteil UFS Innsbruck 29. 9. 2008, RV/0302-I/08) ist es ständige Prüfungspraxis, dass im angefragten Sachverhalt der Schwellenwert kalendertagsweise ermittelt wird. Dabei ergibt sich der von Ihnen berechnete Wert von 1.183 km.
LG