KFZ Sachbezug – Aliquotierung KM

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  • #65047
    KEA
    Teilnehmer

    Es ergeben sich immer wieder Fragen zum KFZ-Sachbezug:

    eine Dienstnehmerin tritt mit 1.10. ins Unternehmen ein und übernimmt den Firmenwagen mit 21.10.
    der Sachbezug wird fürs ganze Monat Oktober berechnet
    der halbe Sachbezug wird angestrebt:

    wie errechnet sich der km-Schnitt? nach Monaten – also 3 * 600 km im Schnitt = 1800
    oder
    nach Kalendertagen ab dem Datum der Autoübernahme – 6000/365*72 = 1183

    Gibt es da Erfahrungen / Empfehlungen ? Welche Linie vertreten die Finanzprüfer ?

    Danke im voraus für Eure Tips.
    Karin

    #72338
    KEA
    Teilnehmer

    leider habe ich meinen Tipp-Fehler erst jetzt bemerkt:

    ich meinte natürlich 1500 km für 3 Monate vs. 1183 km nach Kalendertagen

    #72343
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Karin!

    Meine feste Meinung dazu: 500 km x 3 = 1.500 km, da der Sachbezug ja für volle 3 Monate berechnet werden muss.

    LG

    #72351
    KEA
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    Ich habe mittlerweile noch eine weitere Fachauskunft erhalten, die jedoch auf die Kalendertagsmethode verweist, die möchte ich hiemit der Vollständigkeit halber zur Verfügung stellen:

    Auszug:
    Aufgrund der Jahresbetrachtung (bestätigt durch das UFS Urteil UFS Innsbruck 29. 9. 2008, RV/0302-I/08) ist es ständige Prüfungspraxis, dass im angefragten Sachverhalt der Schwellenwert kalendertagsweise ermittelt wird. Dabei ergibt sich der von Ihnen berechnete Wert von 1.183 km.

    LG

    #72359
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Karin!

    Spannend, spannend.
    Danke für diese Info.
    Ich habe mir das Judikat jetzt angesehen und konnte dahingehend keinen „großartigen“ Hinweis feststellen.
    Denn wenn man schon die „kalendertägliche Aliquotbetrachtung“ bei den Kilometern ansetzt, müsste das dann auch für den Sachbezug gelten (was jedoch dann der RZ 175 in den LSt-RL widerspricht).
    So wie es jetzt gehandhabt wird, klingt das nach „Rosinenpicken“ für die Finanz (wenn ich mal ein bisschen böse sein darf).

    LG

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