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14. Juli 2011 um 22:59 Uhr
#72775
Willi
Mitglied
Ich würde mir eher Zeit lassen, weil – wie erwähnt – für den DG derzeit und bis auf weiteres ohnehin keine nennenswerten Kosten anfallen.
Wenn man dem DN jetzt demnächst mitteilt, dass man aufgrund der Nichtmeldung davon ausgeht, dass er ausgetreten ist, wird eine solche Mitteilung (falls der DN wieder auftaucht) vor Gericht zumeist in eine frist-/terminwidrige DG-Kündigung umgedeutet – und das kann für den DG teuer werden, vor allem falls die (fiktive) KÜ-Frist einigermaßen lang ist.