Re:Re: Karenzvereinbarung, Tätigkeit neben der Karenz

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#73783
Roland
Teilnehmer

Hallo Birgit,

kein Anspruch der AN auf „verfrühten“ Wiedereintritt.

Zu Frage 2: Sie darf auch ohne Einwilligung des „karenzierten“ Dienstgebers bei einem anderen DG geringfügig arbeiten (aber nicht vollversichert). Problem wäre nur bei Konkurrenzierung vorhanden!

LG