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20. Februar 2014 um 23:57 Uhr
#73783
Roland
Teilnehmer
Hallo Birgit,
kein Anspruch der AN auf „verfrühten“ Wiedereintritt.
Zu Frage 2: Sie darf auch ohne Einwilligung des „karenzierten“ Dienstgebers bei einem anderen DG geringfügig arbeiten (aber nicht vollversichert). Problem wäre nur bei Konkurrenzierung vorhanden!
LG