Re:Re: karenz zuverdienstgrenze

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#72286
rich
Teilnehmer

Lieber Roland!

Leider habe ich vergessen hinzuzufügen, dass die Dienstnehmerin noch keine 3 Jahre im Betrieb ist (Eintritt 04/08) und somit die Lösung mit Elternteilzeit ab Jänner 2010 nicht in Frage kommt.
Ich dachte jetzt, dass ich einen befristeten Dienstvertrag bis zum seinerzeitigen Ende des Karenzzeitraumes mache – also komplett eigenständiges Dienstverhältnis neben Karenz. Danach wäre ja Elternteilzeit möglich.
Wenn du aber meinst, dass durch den Beginn einer Teilzeitbeschäftigung das karenzierte DV schlüssig beendet wird, so habe ich jetzt keine Ahnung, wie dieser Fall zu lösen ist.

Vielleicht hast du eine Lösungsmöglichkeit, um hier eine lupenreine Lösung zu finden.

Liebe Grüße und alles Gute fürs Neue Jahr!!
Christine