Re:Re: karenz zuverdienstgrenze

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#72272
rich
Teilnehmer

Ich habe einen ähnlichen Fall, wobei ich jetzt allerdings etwas unsicher wurde, was Roland schrieb.

Eine Dienstnehmerin, die bis 15.12.2011 in Karenz ist, möchte wieder arbeiten – allerdings nur eine Teilzeitbeschäftigung mit einem Gehalt von unter 1.049,– (also unschädlich für Bezug Kinderbetrueungsgeld).
Dazu wird jetzt ein neues Dienstverhältnis bis zum Ende der Karenz befristet vereinbart.

Geht das jetzt überhaupt bzw. wird dadurch das karenzierte DV unterbrochen? Wenn ja, wie sieht das mit dem Kü-/Entlassungsschutz aus?

Momentan stehe ich jetzt etwas an…..