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31. März 2011 um 21:03 Uhr
#72616
steve
Mitglied
Ich müsste diese sofortige MV-Pflicht nach dem Ende der Karenz irgendwie gegenüber einem Klienten mit einer Gesetzesstelle oder einem Bezug auf eine bestimmte Richtlinie belegen – habe aber nichts passendes gefunden. Vielleicht fällt ja jemand etwas dazu ein.
Steve