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10. Oktober 2008 um 22:26 Uhr
#69705
Teilnehmer
Hallo Tina!
M.E. ist es für die DN besser, den Urlaub nicht zu konsumieren.
Die Abmeldung hätte eigentlich erst mit Beginn der Karenz erfolgen sollen.
Die Ersatzleistung ist erst dann zu rechnen, wenn die DN ihren Austritt aus dem DV erklärt, daher vorerst kein Handlungsbedarf.
LG