Re:Re: Gutgläubiger Verbrauch

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#70952
stevenson
Mitglied

Dazu gab es vom OGH ein Erkenntnis, dass man vielleicht im Umkehrschluss zur Interpretation heranziehen kann.
(OGH 4.8.09, 0 ObA 97/08t)
Dort sah der OGH die Rückforderung als gerechtgerigt an. Allerdings gab es dabei einen KV, der bei Austritt ohne wichtigen oder Entlassung eine Rückverrechnung vorsah. Der OGH meinet dazu, dass in diesem Fall es dem AN zumutbar sei zu wissen, dass er in soclhen Fällen die SZ zurückzahlen muss. Gutgläubiger Verbrauch wurde als Argument nicht anerkannt.

In deinem Fall gibt´s keinen KV – sehe daher die Chancen für eine Rückforderung relativ gering…