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27. Dezember 2005 um 13:18 Uhr
#66337
Anonymous
Teilnehmer
Hallo Eva!
Grundsätzlich sind die steuerfreien Bezugsbestandteile gem. § 3/(1) EStG nicht in die Berechnung der Zuverdientstgrenze einzubeziehen (außer Wochengeld, begünstigte Auslandstätigkeit und Entwicklungshelfer).
Daher sollte mit dieser Aktion das Überschreiten verhindert werden können, wenn diese „Zukunftssicherung“ allen DN oder wenigstens bestimmten DN-Gruppen angeboten wird.
Bitte aber Vorsicht in der SV: Die Bezugsumwandlung ist beitragspflichtig!
LG Roland