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7. Oktober 2010 um 9:56 Uhr
#72005
Teilnehmer
Liebe Mimi!
Es geht immer um den Gesamtbetrag, den der AN erhalten hat bzw. noch schuldig ist.
So lange er über 7.300,- schuldig ist, muss SB gerechnet werden.
Wenn er z.B. am 1.1.11 das neue Darlehen erhält und am 30.6.11 das alte zurückzahlt, so müssen für dieses 1/2 Jahr Zinsen als SB gerechnet werden, da das Gesamtdarlehen über 7.300,- ist.
Erhält er das 2. Darlehen schon im Dezember, ist schon bis Jahresende SB zu rechnen.
Wird das jetzige Darlehen nur verlängert oder nach Rückzahlung ein neues gewährt (bis 7300,-) gibt es keinen SB.
Ich hoffe, Du siehst nun klarer.
Liebe Grüße
Biggi