Re:Re: Freiwillige Abfertigung

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#72240
Mathias
Teilnehmer

Hallo,

die Entscheidung des UFS Graz, die dem Artikel in der PV Info vom Juni 2010 zugrundeliegt, steht unter der Überschrift

„Änderungskündigung aus Gründen der Steuersparnis, wenn die unmittelbare im Wesentlichen unveränderte Fortsetzung des Dienstverhältnisses schon bei der Beendigung in Aussicht genommen wurde“

Der UFS hat festgestellt, daß es für die Änderungskündigung keine wirtschaftlichen Gründe gab und daß nach Ablauf von 12 Monaten der Gehaltsreduzierung die Bezüge auf mehr als das alte Niveau angehoben wurden. Der UFS ist daher zu dem Ergebnis gekommen, daß von Anfang an eine im wesentlichen unveränderte Fortsetzung des Dienstverhältnisses gewollt war und die Änderungskündigung nur aus Gründen der Steuerersparnis erfolgte.

Natürlich hat der UFS wieder ausdrücklich darauf hingewiesen, daß er an die Lohnsteuerrichtlinien nicht gebunden ist.

Fazit: es sollte nachvollziehbare erhebliche außersteuerliche Gründe für die Änderungskündigung geben.

LG
Mathias