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27. Dezember 2005 um 12:58 Uhr
#66315
Anonymous
Teilnehmer
Ich bin zwar kein Spezialist für Handelsrecht, aber
1. einen Kommanditisten bei einer reinen GmbH gibt es nicht (vielleicht ist es eine GesmbH & Co KG?),
2. ist nach HGB ein Kommanditist von der Vertretung ausgeschlossen. Er kann im Außenverhältnis nur als Prokurist oder Handlungsbevollmächtigter tätig werden.
LG Roland