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26. August 2009 um 1:12 Uhr
#70867
Roland
Teilnehmer
Servus Gerhard!
In diesem Fall hat der Gewinnfreibetrag überhaupt keine Auswirkung.
Denn bei einem steuerpflichtigen Einkommen von 5.500,– Euro fällt sowieso keine Einkommensteuer an.
LG