Re:Re: Freibetrag geringfügig Beschäftigter

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#69122
Roland
Teilnehmer

Hallo Daniela!

Auch ein geringfügig Beschäftigter hat diesen Freibetrag.
Dieser wird bei der 1. SZ nicht zur Gänze „ausgenützt“ und daher bleibt ein restlicher Freibetrag für weitere SZ stehen.

LG

Roland