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31. März 2008 um 23:07 Uhr
#69122
Teilnehmer
Hallo Daniela!
Auch ein geringfügig Beschäftigter hat diesen Freibetrag.
Dieser wird bei der 1. SZ nicht zur Gänze „ausgenützt“ und daher bleibt ein restlicher Freibetrag für weitere SZ stehen.
LG
Roland