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Willie aktualisiert.
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31. März 2008 um 9:56 Uhr #63641
Daniela88
TeilnehmerHallo.
Ich hätte eine Frage bezüglich des Freibetrages bei der Sonderzahlung.
Als Angestellter/Arbeiter hat man ja 620 Euro Freibetrag bei der 1. Sonderzahlung.Wie ist das bei geringfügig Beschäftigten, haben die auch einen Freibetrag?
(hab das glaub ich mal bei einen Lohnzettel gesehen, bin aber nicht drauf gekommen, wie das berechnet wurde)
Wenn ja, wie errechnet man denn den?Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten.
Lg Daniela31. März 2008 um 23:07 Uhr #69122Roland
TeilnehmerHallo Daniela!
Auch ein geringfügig Beschäftigter hat diesen Freibetrag.
Dieser wird bei der 1. SZ nicht zur Gänze „ausgenützt“ und daher bleibt ein restlicher Freibetrag für weitere SZ stehen.LG
Roland
1. April 2008 um 11:23 Uhr #69125Johann
TeilnehmerHallo!
Weiters ist noch die Freigrenze zu berücksichtigen.
Liegt das Jahressechsel unter € 2.000,00 ist für SZ keine LST einzubehalten.So kann es sein, dass zwar der Freibetrag von € 620,00 auschgeschöpft wird aber trotzdem keine LST für SZ abzuziehen ist.
Schöne Grüße,
Johann
9. April 2008 um 15:54 Uhr #69153Daniela88
Teilnehmerdanke erstmals für eure antworten.
ich hab mir die Ordner mit den vergangen Jahren von da lohnverrechnung angeschaut (hab ich gestern vom Steuerberater zugeschickt bekommen) und hab mir eben auch die Lohnzettel angesehen.
wir haben 2 geringfügig beschäftigte: 1 arbeiter und 1 angestellte.
Lohnzettel 2007: der Arbeiter verdient 256 Euro/Monat.
1. Sonderzahlung: 256 Euro Freibetrag
2. Sonderzahlung: 221,09 Euro Freibetrag
Wie kommt man auf diese Beträge?
weil man kommt ja nicht auf die 620 Euro und ich weiß irgendwie nicht, wie man draufkommt.2007: der Angestellte verdient 341,16 Euro/Monat (seit März 2007, vorher waren 333,16 Euro)
1. Sonderzahlung: 341,16 Euro Freibetrag
2. Sonderzahlung: 338,25 Euro Freibetraggibt es irgendeine formel wie man das berechnet?
hoffe ihr könnt mir da tipps geben.
lg dani15. August 2008 um 9:42 Uhr #69522Willie
MitgliedDer Thread ist zwar schon etwas älter, aber fdas ist eine interessaante Sache für Minijobber und ihre Chefs:
Laut http://www.bwr-media.de/themen/lohn-gehalt/minijobs kann man auch beim MInijob dauerhaft mehr als 400 Euro vond er Firma erhalten – Minijobber können monatlich für 44 € auf Kosten des Chefs tanken oder andere Sachbezüge erhalten!15. August 2008 um 17:47 Uhr #69523Roland
TeilnehmerServus Willie!
Das ist aber deutsches Recht – mit unserem nicht vergleichbar!
LG
21. August 2008 um 10:54 Uhr #69532Willie
MitgliedGut beobachtet! Habe gar nicht gesehen, dass das eine deutsche Seite ist *sorry*
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