Re:Re: Flexible Arbeitszeit

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#69136
Mimi
Teilnehmer

Hallo, guten Morgen!
bei meiner Anfrage handelt es sich um einen Arbeiter im Holz- und kunststoffverarbeitenden Gewerbe (Tischler).
Hier der genauer Wortlaut des KV:

Das Breitbandmodell des § 4b sieht einen Durchrechnungszeitraum von 52 Wochen vor. Im Jahresdurchschnitt muss die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden betragen. Die Bandbreite pro Woche innerhalb des Durchrechnungszeitraumes beträgt zwischen 35 und 45 Stunden. Ein Unterschreiten der 35 Stundenwoche ist möglich, wenn der Zeitausgleich in ganzen Tagen erfolgt. Von der 41. bis zur 45. Stunde gebührt ein Zeit- oder Geldzuschlag von 10 % (anstelle von bisher 50 % Geldzuschlag). Die tägliche maximale Normalarbeitszeit beträgt 9 Stunden.
Darüber hinaus ermöglichen die §§ 4 und 4a mit dem Einarbeiten in Verbindung von Feiertagen ein weiters Maß an Flexibiliät.

Herzlichen Dank und einen lieben Gruss
Mimi