Re:Re: Firmen PKW

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#70965
Roland
Teilnehmer

Hallo Alex!

1) Sachbezug ab 1.9., keine Aliquotierung.
2) Wenn die Zuzahlung von 0,5% des AW monatlich erfolgt, ist das ein Kostenbeitrag des AN, der den SB kürzt.
3) Zuzahlung im September oder Oktober: Das ist eure interne Geschichte. Wenn keine Zuzahlung im September, dann keine Kürzung des SB!
4) SB = 600,–, Zuzahlung = 700,–: Das wäre nur dann kein Sachbezug, wenn der AW des Fahrzeugs exakt EUR 40.000 (oder marginal darüber) beträgt.
Dazu die RZ 187 aus den LSt-RL:
4.2.4.7 Angemessenheitsprüfung
187
Die Angemessenheitsprüfung (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988) erstreckt sich auch auf
Personen- und Kombinationskraftwagen, die ausschließlich von Arbeitnehmern des
Unternehmens genutzt werden. Eine Kürzung der Anschaffungskosten für den
Unternehmensbereich entfällt insoweit, als der Arbeitnehmer hinsichtlich des
unangemessenen Teiles der Aufwendungen Kostenbeiträge leistet, wobei Kostenbeiträge in
diesem Fall zuerst gegen unangemessene Aufwendungen zu verrechnen sind, ein
übersteigender Teil hingegen den Sachbezugswert kürzt (Beispiele siehe EStR 2000
Rz 4782).

Übrigens: Die Infos findest du in LSt-RL ab der RZ 168.

LG