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22. Januar 2010 um 23:13 Uhr
#71275
Roland
Teilnehmer
Hallo Eva!
Da hast du ein ein ziemlich „rotes Tuch“ erwischt.
Es wäre eigentlich ganz klar, dass auch fallweise Beschäftigte Anspruch auf Urlaub hätten (im aliquoten Ausmaß der Beschäftigung).
Berechnung mE wie bei einer Teilzeitbeschäftigten mit schwankendem Stundenausmaß.
Nur fürchte ich fast, dass das in der Praxis total untergeht.
Was meinen die anderen Forum-User?
LG