Re:Re: fallweise Beschäftigte + Urlaubsanspruch

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#71278
Roland
Teilnehmer

Liebe Eva!

Eine Variante wäre, um der „dummen Berechnung“ des Urlaubs auszuweichen, ähnlich der Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze vom Dienstleistungsscheck die UEL ins Stundenentgelt „hineinzurechnen“, also mit 109,6%.

Das wäre mE absolut fair und nachvollziehbar.
Was meinst du?

LG