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9. Juni 2009 um 21:09 Uhr
#70616
Roland
Teilnehmer
Hallo tomtom!
DN bleibt geringfügig, da auf die Beitragsgrundlage abgestellt wird.
Bitte aufpassen, dass es sich bei den 40 Euro um ein Zwölftel einer Jahreskarte handelt und nicht um den Wert einer Monatskarte, denn dann wird vermutlich von der GKK ein Zwölftel des Wertes pflichtig gestellt (was aber bez. der Geringfügigkeit auch noch kein Problem wäre).
LG