Re:Re: Exekution nach Beendigung des Dienstverhältnisses

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Lydia
Teilnehmer

Vielen, viele herzlichen Dank für die Info.

Hatte ich auch eigentlich immer so gemacht, nur habe ich jetzt wo gelesen, dass die Drittschuldnererklärung auf alle Fälle abgegeben werden muss, auch wenn der Dienstnehmer nicht mehr beschäftigt ist.

Nochmals Dankeschön!!!

Lg Lydia